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Wartungen, UVV-Prüfung und Reparaturen
von Tür- und Toranlagen gemäß den Richtlinien BGR 232 (bisherige ZH 1/494)
für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore.
Die Prüfung obliegt dem gewerblichen Betreiber im Sinne des Arbeitsstättenrechts
und der gesetzlichen Unfallversicherung.
Gemäß BG-Regel 232 und Arbeitsstättenregel ASR A1.7 "Türen und Tore" heißt es
(Auszug):
Kraftbetätigte Tore und Schranken müssen nach Vorgaben des Herstellers vor der
ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht
auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Prüfung hat mindestens einmal jährlich
zu erfolgen.
Für Tore privater Haushalte ergibt sich die Prüfungspflicht aus der Verkehrssicherungs-
pflicht des Haus- und Garageneigentümers.
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